knappe aber leider vielleicht nicht ganz einfache Frage: Wie macht man in AvERP die Rechnungsstellung für Artikel, die nach §13b im sogenannten Reverse Charge Verfahren besteuert werden. Hier darf ja kein MWSt Ausweis auf der entsprechenden Position erfolgen und es muss ein Hinweistext gedruckt werden.
Und ganz besonders übel: wie macht man das denn bei Elektronikbauteilen nach §13b, Nr. 10, wo das ganze sogar noch abhängig ist vom Positionswert?
Da habe ich gestern abend noch rumgebastelt und bin zu keiner Lösung gekommen ... (manchmal tut es mir dann doch leid, dass ich mit einer Frau aus "dem Fach" verheiratet bin )
Gruß
Michael
Nur wer das Unmögliche versucht, wird das Machbare erreichen!
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Datenbank: 2012-A02
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Das Wegfallen der Umsatzsteuer ist ja kein Problem. Das Andrucken von entsprechenden Hinweisen auf der Rechnung auch nicht.
Problematisch, da so nicht abgedeckt, ist der §13 Nr. 10. Die Grenze von €5.000 pro Auftragsposition - also Irrelavanz von Teilrechnungen - wird nicht abgedeckt. Hier müsste man ein entsprechendes Kennzeichen bzw. Grenze in die Zolltarifnummern bringen und beim Erstellen einer Rechnung in die EU dann berücksichtigen.