Feiertag

Allgemeine Diskussionen um die ERP Software AvERP

Moderator: SYNERPY

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bri.tzel
Beiträge: 45
Registriert: Fr Jan 22, 2010 10:09 am

Feiertag

Beitrag von bri.tzel »

Hallo,

ich habe noch ein Problem. Wieso wird beim Feiertag eine Sollarbeitszeit von 8 Stunden vorgegeben?

Danke.

Britta
syn21
Beiträge: 48
Registriert: Fr Jul 27, 2007 2:02 pm

Feiertag

Beitrag von syn21 »

Hallo!

Die Soll-Stunden werden im System durch die Zuordnung der Zeitmodelle generiert. Die Feiertage werden erst eingetragen, wenn Sie das Utility (oder per Job) "Planzeiten für Mta. ein- / nachtragen" ausführen (aus dem Mitarbeiterstamm). Hier müssen einen Zeitrahmen festlegen. Danach werden die Ist-Stunden gleich Soll-Stunden am Feiertag gesetzt und ihr Mitarbeiter wird dadurch nicht durch Minusstunden bestraft.

VG

Syn21
bri.tzel
Beiträge: 45
Registriert: Fr Jan 22, 2010 10:09 am

Re: Feiertag

Beitrag von bri.tzel »

So weit habe ich alles so gemacht. Was uns jetzt stört, ist, daß die 8 Stunden des Feiertages auf die Sollstunden gerechnet werden.
syn21
Beiträge: 48
Registriert: Fr Jul 27, 2007 2:02 pm

Feiertag

Beitrag von syn21 »

Hallo!

Leider kann ich als Anwender keinen Einfluss nehmen, wie die Datenbank den Stundensaldo an Feiertagen errechnet. Wenn sie am Ende das richtige Ergebnis liefert, sollten doch alle glücklich ein. Falls das Ergebnis nicht stimmt, bitte hier erneut posten!

VG
Syn21
SYN12
Beiträge: 824
Registriert: Mi Mär 17, 2004 12:11 pm

Beitrag von SYN12 »

Hallo,

an den Feiertagen wird eine Sollarbeitszeit eingetragen. Die Sollstunden werden am Feiertag automatisch als Iststunden übernommen. Dadurch werden diese ausgeglichen.

Es ist notwendig, dass wir die Sollstunden für den Feiertag eintragen, da es unterschiedliche Zeitmodelle geben kann. Eine Halbtagskraft, die jeden Tag nur 4h arbeitet, soll natürlich am Feitertag auch nur 4h als Iststunden eingetragen bekommen. Ein Mitarbeiter der immer nur montags arbeitet soll bei einem Feiertag, der auf einen Mittwoch fällt, sicher auch keine Iststunden bekommen.

Es ist von daher schon notwendig, dass wir die Sollstunden an den Feiertagen ausweisen und übernehmen.
MfG SYN12

"Das Gras wächst auch nicht schneller,
wenn man daran zieht."
syn21
Beiträge: 48
Registriert: Fr Jul 27, 2007 2:02 pm

Feiertag

Beitrag von syn21 »

Hallo!

Oder auch noch anders an diesem Beispiel ausgedrückt:

Ein Mitarbeiter hat eine 40 Stunden - Woche. In dieser Woche fällt ein Feiertag an. Durch diesen Feiertag würde im Stundensaldo für diese Person für die jeweilige Woche, wenn die Ist-Stunden an dem Feiertag nicht einfließen, lediglich 32 Stunden gewertet und auch ausgezahlt.

Weiterhin nach dem Entgeltfortzahlungsgesetzt § 2 Absatz 2:

"Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte."

Dies bedeutet im Umkehrschluss:
Für die Entgeltfortzahlung an Feiertagen sind also die Stunden als geleistet anzusehen, die an diesem Tag nach dem Dienstplan oder Schichtplan hätten erbracht werden müssen.

VG
syn21
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