Mindermengenzuschlag

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Moderator: SYNERPY

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Daniel
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Mindermengenzuschlag

Beitrag von Daniel »

Guten Tag,

hat jemand eine Idee, wie ich bei Angebots- bzw. Auftragspositionen sinnvoll einen Mindermengenzuschlag hinzufügen/ausweisen kann?
Beispiel: Kunde bestellt 75 Stück zu 1€. Mindestbellwert für die Position sind 100€. Also soll ein Mindermengenzuschlag von 25€ ausgewiesen werden.
miboe
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Re: Mindermengenzuschlag

Beitrag von miboe »

Soll der Mindermengenzuschlag immer 25,- Euro sein oder immer auf 100,- Euro (also den Mindestbestellwert) auffüllen?
Nur wer das Unmögliche versucht, wird das Machbare erreichen!
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RWerner
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Re: Mindermengenzuschlag

Beitrag von RWerner »

ich hab da auch noch ne Variantenfrage
:mrgreen: Mindestpreis für einen Auftrag? (unabhängig was bestellt wird)
:mrgreen: Mindemengenzuschlag wenn der Mindestpreis pro Auftrag nicht erreicht wird
:mrgreen: oder Ergänzung auf den Mindstpreis pro Position/Auftrag oder
:mrgreen: Kann das für gute Kunden anders sein :oops:
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Ronald Werner
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Daniel
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Re: Mindermengenzuschlag

Beitrag von Daniel »

Guten Morgen,

es soll immer auf 100€ Mindestbestellwert pro Position aufgefüllt werden, also Ergänzung auf den Mindestpreis pro Position. Von mir aus könnte man den Betrag auch manuell berechnen. Ich habe im Augenblick aber nicht einmal eine Idee, wie ich das auf Aufträgen / Rechnungen ausweisen kann.
RWerner
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Re: Mindermengenzuschlag

Beitrag von RWerner »

Schau Dir doch mal die Nebenkosten und/oder Auftrags-Zusatzkosten an
http://synerpy.de/averpedia/index.php?title=FRMV_BSKNK
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Ronald Werner
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Daniel
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Re: Mindermengenzuschlag

Beitrag von Daniel »

Danke für die Antwort. Diese zusatzkosten beziehen sich aber auf den kompletten Auftrag und nicht auf eine einzelne Position. Ich werde mal schauen ob ich hiermit weiter komme:
http://synerpy.de/averpedia/index.php?t ... V_BAUFPOZS
Wenn jemand noch Ideen hat, gerne her damit...
PaGL
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Re: Mindermengenzuschlag

Beitrag von PaGL »

Hallo,

hat sich da was weiter entwickelt ?
Mindermengenzuschlag ist auch bei uns ein Thema, insbesondere das zunehmend bei unseren Lieferanten genutzt wird.

Gruß
PaGl
Daniel
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Re: Mindermengenzuschlag

Beitrag von Daniel »

Hallo,

nein, hat sich noch nichts getan. Wir haben noch keine Lösung dafür.
colourfox
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Re: Mindermengenzuschlag

Beitrag von colourfox »

Einfache Frage an Daniel:
Warum den Artikel nicht in Paketen zu 100 Stück verkaufen?
Wenn ein Kunde 175 Stück des Artikels haben will, muß er eben 200 abnehmen. Macht doch fast jeder Baumarkt z.B. bei Schrauben so.
freundliche Grüße

Bernhard
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miboe
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Re: Mindermengenzuschlag

Beitrag von miboe »

Weil das so nur funktioniert, wenn der Artikel genau 1 Euro kostet. Ein Mindestwert ist aber in der Regel von den bestellten Artikeln unabhängig und gilt oft insgesamt für den Kunden oder für eine Artikelgruppe. Außerdem hatte ich es so verstanden, dass er mengenunabhängig bleiben will, was er mit dem Ansatz nicht wäre.

Das Thema "Mindestbestellwert pro Position" habe ich noch nirgends sauber gesehen. Meistens gibt es nur eine Mindestmenge des Artikels, die dann oft damit zu tun hat, ab welcher Menge es überhaupt Sinn macht, in der Fertigung zu rüsten, oder eine Nachbestellung beim Lieferanten auszulösen usw.

@Daniel:
Bist Du Dir wirklich sicher, dass Du es nicht auch über Mindestbestellmengen lösen könntest? Auf Positionsebene ist das nämlich der normale Ansatz. Ein Mindestbestellwert gilt normalerweise pro Auftrag und soll dazu dienen, dass ein Auftrag zumindest seine Prozesskosten erwirtschaftet. Deshalb auch Vorgangsbezogen und nicht Positionsbezogen

Was ist Eure Motiviation für diesen Mindestbestellwert eines Artikels auf einer Position? Mit ein bisschen Hintergrund finden wir ja vielleicht noch eine Idee.

Gruß
Michael
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PaGL
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Re: Mindermengenzuschlag

Beitrag von PaGL »

Hallo miboe,
zu Ideenanregung:

Ein Auftrag hat mehrere Artikel mit erwirtschafteten und nicht erwirtschafteten Prozesskosten und der Zuschlag ist auch noch unterschiedlich.
Wenn der Zuschlag nur pro Auftrag gerechnet wird, dann müßte der Auftrag pro Position gesplittet werden.

Gruß
PaGl
miboe
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Re: Mindermengenzuschlag

Beitrag von miboe »

Hallo PaGl,

aber genau das ist doch das gedankliche Problem ... sobald man auf Artikelebene ist, landet man ja eigentlich nicht mehr bei Prozesskosten, sondern bei Dingen wie Rüstkosten, Bestellkosten usw. Und deren Deckung bildet man normalerweise über eine Mindestmenge und nicht über einen Mindestwert ab.

Die Prozesskosten eines Vertriebsauftrages hingegen sind ja von der verkauften Menge jeder einzelnen Position unabhängig. Es gilt nur die Anzahl der Position plus den Kopf. Wobei es ja eher selten ist, dass auf Prozessebene so detaillierte Daten verfügbar sind. Und ob Prozesskosten als "Quasieinzelkosten" überhaupt dem Verursachungsprinzip entsprechen, wird in den Büchern wild diskutiert. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

Bei Prozesskosten eines Artikels fallen mir dann nur Dinge ein wie das Kommissionieren und Packen. Aber auch das lässt sich auf Ebene des Artikels über eine Mindestmenge abbilden, nach dem Motto: für 1 Stück davon macht es keinen Sinn loszulatschen, es müssen mindestens 10 bestellt werden.

Was mir als Workaround einfallen würde, wäre eine Pflegeprozedur, welche regelmäßig über den Jobserver gestartet wird und aus dem Artikelpreis gegen einen definierten Mindestwert dessen Mindestbestellmenge errechnet.

Für das Beispiel oder die Anforderung von Daniel auf POSITIONS-Ebene fällt mir spontan nichts ein. Ich grüble mal noch ein bisschen, vielleicht finde ich ja noch was ... da hat mich jetzt dann doch der Ehzgeiz gepackt.

Trotzdem (und gerade deswegen) noch einmal an Daniel die Frage, nach dem Warum und dem Hintergrund seiner Anforderung.

Gruß
Michael
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