Frei geworde Kunden-Nummer neu belegen?

Allgemeine Diskussionen um die ERP Software AvERP

Moderator: SYNERPY

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RBS-Admin
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Frei geworde Kunden-Nummer neu belegen?

Beitrag von RBS-Admin »

Hallo!

Kann man eine Kunden-Nummer die durch Löschung des Kunden im Kundenstamm frei geworden ist, mit einem neuen Kunden neubelegen?

Kann man am Ende eines Jahres eine Reorganisation durchführen? Wenn ja wie und wo ist das in AvERP zufinden?

Dies wäre für Artikel-Nr., Kunden-Nr. und Lieferanten-Nr. etc. sinnvoll!

Bedanke mich schon mal für eine Antwort.

Gruß

Robert
R-B-S Webdesign & Services Inc.
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

machen "kann man DAS", doch ist es NICHT zu empfehlen.

Über die KundenNr (bzw der ID des Datensatzes) sind noch Verweise zu anderen Tabellen, die würden dann "ins Leere" laufen.
jlanger
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Beitrag von jlanger »

Es gibt auch KEINEN Grund dies zu tun.
Wenn Sie anderer Meinung sind, erläutern Sie mir dies bitte.
Gast

Bitte NICHT (sofort) neu vergeben

Beitrag von Gast »

Hallo RBS-Admin,

normalerweise werden die monetären Daten au ein Fibu-System übergeben. D.h., dass die Zuornung Kunde <-> Umsatz ist EINDEUTIG. Aufgrund der GoB (Grundsätze ordnunsgemäßer Buchführung) darf dies auf KEINEN Fall im laufenden Geschäftsjahr erfolgen. Weiterhin würden ggf. Statistische Informationen/Auswertungen (wenn ich nur die Adresse und den Namen änderen würde) absolut falsch sein.

Normal (in der Fibu) läuft es so ab:
Wenn ein Kunde über mind. 2 Jahre keinen Umsatz mehr gemacht hat, wird dieser am Ende des 2.ten Jahres gelöscht. Ab dem dritten Jahr kann diese Nummer dann neu vergeben werden.

Durch diese Vorgehensweise ist eine Konfrontation mit einem Steuerprüfer bzw. dem eigenen WP (Wirtschaftspüfer) eigentlich nicht mehr gegeben.

Merke: Alle Änderungen die monetäre Sachverhalte betreffen, z.B. auch USt-Änderungen/Ausfälle durch Insolvenz, sind unter Beachtung der GoB durchzuführen.

Für Rückfragen stehen ich gerne zur Verfügung.

Gruss

Peter Jugl
(Bilanzbuchhalter IHK + Dipl.-Informatiker)

An alle StB: Der obige Beitrag stellt keine Steuerberatung dar, sonder erläutert nur den Sachverhalt bzw. eine mögliche Vorgehensweise innerhalb einer Organisation.
jugl-enterprise
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Registriert: Mi Dez 21, 2005 8:51 am
Wohnort: Wuppertal

Beitrag von jugl-enterprise »

@RBS-Admin

Tschuldigung, war vorhin nicht angemeldet.

Gruss

Peter Jugl
jugl-entERPise
jlanger
Beiträge: 155
Registriert: Do Mär 04, 2004 2:18 pm
Wohnort: Wittlich

Re: Bitte NICHT (sofort) neu vergeben

Beitrag von jlanger »

Anonymous hat geschrieben:Hallo RBS-Admin,

normalerweise werden die monetären Daten au ein Fibu-System übergeben. D.h., dass die Zuornung Kunde <-> Umsatz ist EINDEUTIG. Aufgrund der GoB (Grundsätze ordnunsgemäßer Buchführung) darf dies auf KEINEN Fall im laufenden Geschäftsjahr erfolgen. Weiterhin würden ggf. Statistische Informationen/Auswertungen (wenn ich nur die Adresse und den Namen änderen würde) absolut falsch sein.
Und die GoB gelten so weltweit?
Normal (in der Fibu) läuft es so ab:
Wenn ein Kunde über mind. 2 Jahre keinen Umsatz mehr gemacht hat, wird dieser am Ende des 2.ten Jahres gelöscht. Ab dem dritten Jahr kann diese Nummer dann neu vergeben werden.
So läuft es in der Fibu, und normalerweise und in Deutschland. (Man sieht, es sind der Einschränkungen viele)
Hier handelt es sich aber um ein länderunabhängiges ERP-System.
Durch diese Vorgehensweise ist eine Konfrontation mit einem Steuerprüfer bzw. dem eigenen WP (Wirtschaftspüfer) eigentlich nicht mehr gegeben.
Meine Frage war nicht, wo definiert ist, dass dies erlaubt ist, sondern, wozu es gut sein soll. Wozu ist dies erforderlich?
Es gibt noch sehr viele Regelungen aus Zeiten knappen Speichers u.ä..
Welchen Vorteil hätte es, diese Kundennr jetzt wieder zu vergeben? Eine unendliche Eindeutigkeit besitzt diese dann nur im Zusammenhang mit dem Geschäftsjahr o.ä. Dies würde also Einschränkungen bedeuten ohne irgend einen erkennbaren Vorteil.
Die Firma, bei der die Möglichkeit besteht, dass der Nummernvorrat sonst zu Ende geht, müsste Intergalaktisch tätig sein. So viele Kunden gibt es noch in keinem Sonnensystem.
Merke: Alle Änderungen die monetäre Sachverhalte betreffen, z.B. auch USt-Änderungen/Ausfälle durch Insolvenz, sind unter Beachtung der GoB durchzuführen.
In Deutschland! Und in dieser GoB steht nicht, dass die Kundennummer danach neu vergeben werden muss, sondern nur dass sie es frühestens dann darf. Aber es steht immer noch die Erklärung aus, wozu dies gut sein soll.
Für Rückfragen stehen ich gerne zur Verfügung.

Gruss

Peter Jugl
(Bilanzbuchhalter IHK + Dipl.-Informatiker)
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Gruß (auch nach neuer Rechtschreibung!)

Jürgen Langer
(Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik, System-Engineer, Testmanagement)
An alle StB: Der obige Beitrag stellt keine Steuerberatung dar, sonder erläutert nur den Sachverhalt bzw. eine mögliche Vorgehensweise innerhalb einer Organisation.
An Alle (ob StB oder nicht):
Mich stört immer wieder, dass Menschen, die etwas kennen, so und nicht anders kennen, dies als Beweis ansehen, dass dies allgemeingültig ist.
Nur weil ein Ureinwohner irgendeines Staates nur von der Fortbewegung, angetrieben durch das eigene Fußwerk, weiß, heisst das noch lange nicht, dass es keine Automobilindustrie gibt.

So nun viel Spaß beim Suchen der Rechtschreibfehler im vorhergehenden Abschnitt.
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