Bruttopreise
Moderator: SYNERPY
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poldi
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Bruttopreise
Ich hoffe, meine Frage ist nicht zu dumm:
Wir haben nahezu ausschließlich Privatkunden, sodass wir Bruttopreise ausweisen müssen und nicht - wie in AvERP normal - Nettopreise. Wie kann ich erreichen, dass in Auftragsbestätigung und Kundenrechnungen Bruttopreise ausgewiesen werden?
Wir haben nahezu ausschließlich Privatkunden, sodass wir Bruttopreise ausweisen müssen und nicht - wie in AvERP normal - Nettopreise. Wie kann ich erreichen, dass in Auftragsbestätigung und Kundenrechnungen Bruttopreise ausgewiesen werden?
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admin
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Das ausweisen ist nicht das Problem - hier kann einfach der Ausdruck angepasst werden.
Intern werden allerdings weiterhin Nettopreise gerechnet. Das kann dazu führen, dass Rundungsfehler auftreten. Ein Preis von €9,99 Brutto wird dann vielleicht zu €10. Das zu ändern wäre allerdings sehr aufwändig. Aber wenn sich mehrere dafür interessieren...
Intern werden allerdings weiterhin Nettopreise gerechnet. Das kann dazu führen, dass Rundungsfehler auftreten. Ein Preis von €9,99 Brutto wird dann vielleicht zu €10. Das zu ändern wäre allerdings sehr aufwändig. Aber wenn sich mehrere dafür interessieren...
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colourfox
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Hallo zusammen,-
mittlerweile sind gut 5 Jahre vergangen, an der Problematik scheint sich aber noch nichts geändert zu haben.-
Ich habe sowohl Privatleute als auch Händler als Kunden. Soweit ich weiß, bin ich gesetzlich verpflichtet den Privatkunden Rechnungen mit Bruttopreisen zu stellen.
Es dürfte doch eigentlich nicht ein so riesengroßes Problem sein, da im Artikelstamm in der aktuellen Programmversion (2011) schon der Bruttopreis ausgewiesen wird, ja sogar bei Eingabe des Bruttopreises der Nettopreis ausgerechnet wird und umgekehrt.
Wenn jetzt im Kundenstamm noch ein Steuerungskennzeichen eingebaut wird, ob der Kunde Brutto- oder Nettopreise berechnet bekommt und der Rechnungsalgoritmus dann entweder auf den Brutto- oder auf den Nettopreis zugreift und in der Summe der Artikelpreise im Auftrag/ in der Rechnung entweder aus der Bruttosumme die Mehrwertsteuer herausrechnet oder bei einer Nettosumme die Mehrwertsteuer daraufrechnet, müßte diese Problematik doch erledigt sein.
Ich frage mich, warum das noch keiner angefaßt hat, oder wird AVERP nur von Großhändlern verwendet?
Bin gespannt auf Antworten, einerseits seitens Synerpy, andererseits von Anwendern...
Gruß
Bernhard
mittlerweile sind gut 5 Jahre vergangen, an der Problematik scheint sich aber noch nichts geändert zu haben.-
Ich habe sowohl Privatleute als auch Händler als Kunden. Soweit ich weiß, bin ich gesetzlich verpflichtet den Privatkunden Rechnungen mit Bruttopreisen zu stellen.
Es dürfte doch eigentlich nicht ein so riesengroßes Problem sein, da im Artikelstamm in der aktuellen Programmversion (2011) schon der Bruttopreis ausgewiesen wird, ja sogar bei Eingabe des Bruttopreises der Nettopreis ausgerechnet wird und umgekehrt.
Wenn jetzt im Kundenstamm noch ein Steuerungskennzeichen eingebaut wird, ob der Kunde Brutto- oder Nettopreise berechnet bekommt und der Rechnungsalgoritmus dann entweder auf den Brutto- oder auf den Nettopreis zugreift und in der Summe der Artikelpreise im Auftrag/ in der Rechnung entweder aus der Bruttosumme die Mehrwertsteuer herausrechnet oder bei einer Nettosumme die Mehrwertsteuer daraufrechnet, müßte diese Problematik doch erledigt sein.
Ich frage mich, warum das noch keiner angefaßt hat, oder wird AVERP nur von Großhändlern verwendet?
Bin gespannt auf Antworten, einerseits seitens Synerpy, andererseits von Anwendern...
Gruß
Bernhard
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admin
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Bruttopreise sind ein richtig großes Problem.
AvERP könnte sicherlich intern einfach auf Bruttopreise umstellen, aber dann funktionieren alle Umsatzstatistiken nicht mehr. Auch die Ausdrucke wären dann hinfällig. Ein Umrechnen auf Nettopreise funktioniert auch nicht, weil es dann zu Rundungsdifferenzen kommt. Gleichzeitig interessiert das Finanzamt der Bruttopreis nicht wirklich. Hier müssen Netto und Umsatzsteuer aufgeschlüsselt werden.
Richtig rechnen kann man in vielen Fällen auch nicht. Beispiel:
Bruttopreis €6,98 = Netto €5,8655, wird gerundet auf €5,87. €5,87 * 1,19 = €6,9853, wird gerundet auf €6,99...
Wir realisieren dies derzeit für einen Kunden, so dass es in der nächsten Version enthalten sein wird. Bis zum offiziellen Release sind es aber noch ein paar Monate...
AvERP könnte sicherlich intern einfach auf Bruttopreise umstellen, aber dann funktionieren alle Umsatzstatistiken nicht mehr. Auch die Ausdrucke wären dann hinfällig. Ein Umrechnen auf Nettopreise funktioniert auch nicht, weil es dann zu Rundungsdifferenzen kommt. Gleichzeitig interessiert das Finanzamt der Bruttopreis nicht wirklich. Hier müssen Netto und Umsatzsteuer aufgeschlüsselt werden.
Richtig rechnen kann man in vielen Fällen auch nicht. Beispiel:
Bruttopreis €6,98 = Netto €5,8655, wird gerundet auf €5,87. €5,87 * 1,19 = €6,9853, wird gerundet auf €6,99...
Wir realisieren dies derzeit für einen Kunden, so dass es in der nächsten Version enthalten sein wird. Bis zum offiziellen Release sind es aber noch ein paar Monate...
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miboe
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Davon abgesehen: meine aktuelle KfZ-Werkstatt und die davor auch weisen in jeder einzelnen Position Netto-Preise aus und ganz unten kommt dann die MwSt dazu. Gerade in diesem Moment liegt eine A...zon-Rechnung vor mir, die hat drei Spalten: Netto / Ust-Satz (also noch nicht mal der Wert sondern die Prozente) / Brutto. Das ist exakt die Optik, wie auch das Standard-Rechnungsformular in Averp (in der Demo) aufgebaut ist.
Neben mir sitzt jemand vom (Steuer-) Fach und auch aus der Richtung kommt da eher ein "Nein, es gibt keinen Zwang für einen Brutto-Preis pro Position". Das ganze stellt sich also bei näherer Betrachtung als deutlich weniger dramatisch dar als es hier den Anschein hat ...
Gruß
Michael
Neben mir sitzt jemand vom (Steuer-) Fach und auch aus der Richtung kommt da eher ein "Nein, es gibt keinen Zwang für einen Brutto-Preis pro Position". Das ganze stellt sich also bei näherer Betrachtung als deutlich weniger dramatisch dar als es hier den Anschein hat ...
Gruß
Michael
Nur wer das Unmögliche versucht, wird das Machbare erreichen!
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Datenbank: 2012-A02
Programm: 4.2.5.65
OS: Win 7 Pro / Ubuntu 10.04.3
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colourfox
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colourfox
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Re: Bruttopreise
Achtung Fallstricke!
Hallo Synerpy, hallo Anwender!
@Synerpy: Sie haben es tatsächlich fertiggebracht, in der Auftragsbearbeitung direkt im Auftrag auch Bruttopreise andrucken zu lassen. (Eine Rechnung habe ich noch nicht ausprobiert, ich gehe aber davon aus, dass die Rechenroutinen dazu die gleichen wie im Auftrag sind.)
Jetzt meine Frage: Warum um alles in der Welt kann dann auf dem Auftrag nicht die korrekte Mehrwertsteuer ausgewiesen werden?
Beispiel: Ich verkaufe viele kleine Artikel, die alle Brutto 4,80 Euro kosten. Zum Testen habe ich einige davon angelegt, zusätzlich noch einen Artikel "Porto/Verpackung Päckchen" zu 4,60 (ebenfalls Brutto). Der Mehrwertsteuersatz aller dieser Artikel beträgt 19%. Jetzt habe ich testweise einen Auftrag angelegt mit 7 verschiedenen Artikeln + 1 mal Porto. Das macht bei einfacher Addition 38,20 Euro Endpreis. Ziehe ich aus diesem die Mehrwertsteuer, komme ich auf einen Nettopreis von 32,10 Euro. Korrekterweise muß dann die Mehrwertsteuer 6,10 Euro lauten.
Was jedoch rechnet Averp? Endpreis korrekt 38,20 €, jedoch netto 32,08 € plus 6,12 € Mehrwertsteuer. Spaßeshalber habe ich dann die Anzahl der Artikel verzehnfacht (auch das Porto!), in der Annahme, dass dann ja eine Nachkommastelle mehr gerechnet wird. Wird auch, aber dann wird es ganz absurd: 7 x 48€ plus 46€ Porto ergeben nach Averp 382,00€ brutto. (soweit richtig) Jedoch der Nettobetrag soll dann 321,04€ und der Mehrwertsteuerbetrag 60,96€ betragen. Wo kommen jetzt plötzlich die 0,04€ her? Teile ich 382,00€ durch 1,19, ergibt sich ein Betrag von 321,008€, gerundet 321,01€. Das macht dann einen Mehrwertsteuerbetrag von 60,99€, den das Finanzamt auch sehen will, mit den ausgewiesenen 60,96 sind die Damen und Herren nicht zufrieden.
Weise ich jedoch auf einer Rechnung mehr Mehrwertsteuer aus, als in dem Endbetrag enthalten sein müßte, schulde ich die auch dem Finanzamt (wie im ersten Beispiel: 6,12€ ausgewiesen, FI-Amt will auch 6,12 sehen, und nicht 6,10€ wie es korrekt berechnet sein müßte.)
Das bedeutet, dass die Software im derzeitigen Stand nicht produktiv eingesetzt werden kann, sofern man keine langen Diskussionen mit Finanzbeamten haben will (die nach meiner Erfahrung immer zugunsten des Finanzamtes ausgehen.)
Liebe Synerpy-Leute, in eurer Software stecken soviel Arbeit und gute Ideen, warum stolpert Ihr an dieser an- und für sich kleinen Sache?
Hallo Synerpy, hallo Anwender!
@Synerpy: Sie haben es tatsächlich fertiggebracht, in der Auftragsbearbeitung direkt im Auftrag auch Bruttopreise andrucken zu lassen. (Eine Rechnung habe ich noch nicht ausprobiert, ich gehe aber davon aus, dass die Rechenroutinen dazu die gleichen wie im Auftrag sind.)
Jetzt meine Frage: Warum um alles in der Welt kann dann auf dem Auftrag nicht die korrekte Mehrwertsteuer ausgewiesen werden?
Beispiel: Ich verkaufe viele kleine Artikel, die alle Brutto 4,80 Euro kosten. Zum Testen habe ich einige davon angelegt, zusätzlich noch einen Artikel "Porto/Verpackung Päckchen" zu 4,60 (ebenfalls Brutto). Der Mehrwertsteuersatz aller dieser Artikel beträgt 19%. Jetzt habe ich testweise einen Auftrag angelegt mit 7 verschiedenen Artikeln + 1 mal Porto. Das macht bei einfacher Addition 38,20 Euro Endpreis. Ziehe ich aus diesem die Mehrwertsteuer, komme ich auf einen Nettopreis von 32,10 Euro. Korrekterweise muß dann die Mehrwertsteuer 6,10 Euro lauten.
Was jedoch rechnet Averp? Endpreis korrekt 38,20 €, jedoch netto 32,08 € plus 6,12 € Mehrwertsteuer. Spaßeshalber habe ich dann die Anzahl der Artikel verzehnfacht (auch das Porto!), in der Annahme, dass dann ja eine Nachkommastelle mehr gerechnet wird. Wird auch, aber dann wird es ganz absurd: 7 x 48€ plus 46€ Porto ergeben nach Averp 382,00€ brutto. (soweit richtig) Jedoch der Nettobetrag soll dann 321,04€ und der Mehrwertsteuerbetrag 60,96€ betragen. Wo kommen jetzt plötzlich die 0,04€ her? Teile ich 382,00€ durch 1,19, ergibt sich ein Betrag von 321,008€, gerundet 321,01€. Das macht dann einen Mehrwertsteuerbetrag von 60,99€, den das Finanzamt auch sehen will, mit den ausgewiesenen 60,96 sind die Damen und Herren nicht zufrieden.
Weise ich jedoch auf einer Rechnung mehr Mehrwertsteuer aus, als in dem Endbetrag enthalten sein müßte, schulde ich die auch dem Finanzamt (wie im ersten Beispiel: 6,12€ ausgewiesen, FI-Amt will auch 6,12 sehen, und nicht 6,10€ wie es korrekt berechnet sein müßte.)
Das bedeutet, dass die Software im derzeitigen Stand nicht produktiv eingesetzt werden kann, sofern man keine langen Diskussionen mit Finanzbeamten haben will (die nach meiner Erfahrung immer zugunsten des Finanzamtes ausgehen.)
Liebe Synerpy-Leute, in eurer Software stecken soviel Arbeit und gute Ideen, warum stolpert Ihr an dieser an- und für sich kleinen Sache?
freundliche Grüße
Bernhard
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Datenbank: 2019.01 + 2021.05
Software: 6.7.8.0 + 6.9.4.0
Bernhard
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miboe
- Beiträge: 1295
- Registriert: Fr Jul 28, 2006 9:13 am
Re: Bruttopreise
Das ist dieses Mal aber ein klarer Denkfehler auf Ihrer Seite: Umsatzsteuer wird immer positionsweise berechnet und eben NICHT nur auf Summenebene. Das ist alleine schon deswegen notwendig, weil die Positionen eines Belegs unterschiedliche Umsatzsteuer haben können!
Und leider macht es einen deutlichen Unterschied, ob man rundungsbehaftete Rechnungen positionsweise oder Summenweise macht. Hier die Rechnung für den letzten Fall:
Bruttopreise:
7x48 + 1x46 = 382
Umsatzsteuer läuft aber auf Positionsebene MIT Rundung, also Nettopreise:
48 / 1,19 = 40,336134 = 40,34 --> 40,34 x 7 = 282,38
46 / 1,19 = 38,655462 = 38,66 --> 282,38 + 38,66 = 321,04 (!!!)
Die Rechnerei für die Steuerbeträge spare ich mir dann mal ... ist nämlich das gleiche Schema.
Ich sehe da in AvERP keinen Fehler, sondern nur das übliche Problem, dass ein Steuersatz von 19% bei nicht mehr als 2 Nachkommastellen im Beleg zwangsläufig schief gehen muss. Die eigentliche Schwierigkeit ist die Vorschrift, dass im Rechnungswesen Beträge immer nur zwei Nachkommastellen haben. Und mit denen kommt man nun mal nicht weit
Gruß
Michael
Und leider macht es einen deutlichen Unterschied, ob man rundungsbehaftete Rechnungen positionsweise oder Summenweise macht. Hier die Rechnung für den letzten Fall:
Bruttopreise:
7x48 + 1x46 = 382
Umsatzsteuer läuft aber auf Positionsebene MIT Rundung, also Nettopreise:
48 / 1,19 = 40,336134 = 40,34 --> 40,34 x 7 = 282,38
46 / 1,19 = 38,655462 = 38,66 --> 282,38 + 38,66 = 321,04 (!!!)
Die Rechnerei für die Steuerbeträge spare ich mir dann mal ... ist nämlich das gleiche Schema.
Ich sehe da in AvERP keinen Fehler, sondern nur das übliche Problem, dass ein Steuersatz von 19% bei nicht mehr als 2 Nachkommastellen im Beleg zwangsläufig schief gehen muss. Die eigentliche Schwierigkeit ist die Vorschrift, dass im Rechnungswesen Beträge immer nur zwei Nachkommastellen haben. Und mit denen kommt man nun mal nicht weit
Gruß
Michael
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Datenbank: 2012-A02
Programm: 4.2.5.65
OS: Win 7 Pro / Ubuntu 10.04.3
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PaGL
- Beiträge: 627
- Registriert: So Mär 05, 2006 5:30 pm
Re: Bruttopreise
Hallo,
dieses Thema ist so alt wie die USt. selbst und erzeugt seither Verwirrung.
Letztlich zählt was im UStG steht. - USt wird nach dem Entgelt bemessen. -
"Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer." USt §10 Abs 1
Es wird im Gesetz nicht beschrieben, wie summiert, gerundet oder sonstwas gemacht wird !
Die Aussage ist, dass von dem aufzuwendetem Entgelt für eine Leistung die USt zu berechnen ist. Die Aufwendung für eine Leistung ist bei einer Teil-Leistung (Positionen aus Ware, Versand) die Summe. Das Entgelt ist daher die Summe aus Preis, Mengen und Positionen. Au dieser Summenweise ist die USt zu berechnen.
Die USt aus Einzelpositionen und dann in Summenbildung berechnet entspricht jedoch der Aufwendung für einzelne Positionen der Leistung das ist nicht gleich der Aufwendung für eine Leistung, denn da wird die Leistung als Ganzes gesehen. Rundungsfehler treten damit auf. Bei der Berechnung über sie Entgeltsumme tritt der USt-Rundungssummenfehler nicht auf.
Wie bei der Entgeltberechnung gerundet wird unterliegt nicht dem UStG. Das Unterliegt der Preisgestaltung, was der Kunde für die Leistung zu zahlen hat.
(Man stelle sich vor, man hat eine manuelle Kasse für die Ware und eine für die Steuer. Und dann eine Steuerberechnung über Positionen.
)
Die Bechnung der USt aus den Positionen entspricht nicht dem UStG. Da jedoch die Rundungbeträge in den meisten Fällen sehr gering sind, "wird das vom Finanzamt scheinbar geduldet, da ja auch der anfallende USt-Betrag in fast jedem Fall gerundet ist" wie das mein Steuerberaters meint. Allerdings können über die Zeit Beträge auf laufen, die das Finanzamt nicht akzeptieren muß.
Eine korrekte Berechnung wäre schön, aber es machen viele so,.....
Gruß
PaGl
dieses Thema ist so alt wie die USt. selbst und erzeugt seither Verwirrung.
Letztlich zählt was im UStG steht. - USt wird nach dem Entgelt bemessen. -
"Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer." USt §10 Abs 1
Es wird im Gesetz nicht beschrieben, wie summiert, gerundet oder sonstwas gemacht wird !
Die Aussage ist, dass von dem aufzuwendetem Entgelt für eine Leistung die USt zu berechnen ist. Die Aufwendung für eine Leistung ist bei einer Teil-Leistung (Positionen aus Ware, Versand) die Summe. Das Entgelt ist daher die Summe aus Preis, Mengen und Positionen. Au dieser Summenweise ist die USt zu berechnen.
Die USt aus Einzelpositionen und dann in Summenbildung berechnet entspricht jedoch der Aufwendung für einzelne Positionen der Leistung das ist nicht gleich der Aufwendung für eine Leistung, denn da wird die Leistung als Ganzes gesehen. Rundungsfehler treten damit auf. Bei der Berechnung über sie Entgeltsumme tritt der USt-Rundungssummenfehler nicht auf.
Wie bei der Entgeltberechnung gerundet wird unterliegt nicht dem UStG. Das Unterliegt der Preisgestaltung, was der Kunde für die Leistung zu zahlen hat.
(Man stelle sich vor, man hat eine manuelle Kasse für die Ware und eine für die Steuer. Und dann eine Steuerberechnung über Positionen.
Die Bechnung der USt aus den Positionen entspricht nicht dem UStG. Da jedoch die Rundungbeträge in den meisten Fällen sehr gering sind, "wird das vom Finanzamt scheinbar geduldet, da ja auch der anfallende USt-Betrag in fast jedem Fall gerundet ist" wie das mein Steuerberaters meint. Allerdings können über die Zeit Beträge auf laufen, die das Finanzamt nicht akzeptieren muß.
Eine korrekte Berechnung wäre schön, aber es machen viele so,.....
Gruß
PaGl