Bereits im September entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Angestellte ihre Arbeitszeiten erfassen müssen. Aber bislang bestand viel Unsicherheit, wie das Urteil umzusetzen ist – da die schriftliche Begründung der Richter noch ausstand. Am vergangenen Wochenende wurde diese veröffentlicht:

Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter tatsächlich erfassen. Es reiche nicht aus, lediglich ein System zur Verfügung zu stellen, wie manche gemutmaßt haben, schreibt Gerhard Kronisch, Fachanwalt für Arbeitsrecht auf „Linkedin“.

Weiter gelte die Zeiterfassung nach Aussage des Gerichts ab sofort. Das heißt, es gebe keine Übergangsfrist. „Arbeitgeber, die die Arbeitszeit bisher nicht erfassen, sollten ihre Mitarbeiter jetzt zur Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit verpflichten“, rät Kronisch.

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Ihr SYNERPY-Team