Schulungskurse

Mit unseren Schulungskursen profitieren Sie von kleinen Gruppen und einem regen Erfahrungsaustausch. Erlernen Sie den Umgang mit AvERP und geben Sie Ihr Wissen anschließend im eigenen Unternehmen weiter. Vertriebspartner und Interessenten gewinnen einen Einblick in die SYNERPY GmbH oder vertiefen ihre AvERP-Kenntnisse.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

„Weihnachten ist oft ein lautes Fest: Es tut uns aber gut, ein wenig still zu werden„.

Papst Franziskus

Auch wir hoffen , dass Sie das Jahr mit einigen ruhigen Tagen ausklingen lassen
und freuen uns auf ein produktives Jahr 2024 mit Ihnen.

Frohe Weihnachten wünscht Ihnen das Team SYNERPY

Schulungskurse – WEBINAR

Mit unseren Schulungskursen profitieren Sie von kleinen Gruppen und einem regen Erfahrungsaustausch. Erlernen Sie den Umgang mit AvERP und geben Sie Ihr Wissen anschließend im eigenen Unternehmen weiter. Vertriebspartner und Interessenten gewinnen einen Einblick in die SYNERPY GmbH oder vertiefen ihre AvERP-Kenntnisse.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Universität Würzburg – Studie ERP Nutzung Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

Prof. Dr. Axel Winkelmann und sein Team der Universität Würzburg führen derzeit gemeinsam mit INBESO Consulting GmbH eine große Studie zur ERP-Nutzung in Deutschland durch. Gerne unterstützen wir das Projekt und reichen die Anfrage an Sie weiter. Wir würden uns über zahlreiche Teilnahmen sehr freuen. Die Online-Umfrage nimmt nur ca. 10 Minuten in Anspruch. Sie folgt selbstverständlich allen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und ist vollständig anonym (Opt-In für Ergebnisse bei Wunsch).

Die Umfrage finden Sie unter folgendem Link: https://ww2.unipark.de/uc/erp2023/

Es erwarten Sie allgemeine Fragen zu Ihrem Unternehmen, sowie zu dessen IT-Landschaft. Falls gewünscht, können Informationen zu den Ergebnissen der Umfrage nach Abschluss der Studie zur Verfügung gestellt werden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Ihr SYNERPY Team

Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

Bereits im September entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Angestellte ihre Arbeitszeiten erfassen müssen. Aber bislang bestand viel Unsicherheit, wie das Urteil umzusetzen ist – da die schriftliche Begründung der Richter noch ausstand. Am vergangenen Wochenende wurde diese veröffentlicht:

Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter tatsächlich erfassen. Es reiche nicht aus, lediglich ein System zur Verfügung zu stellen, wie manche gemutmaßt haben, schreibt Gerhard Kronisch, Fachanwalt für Arbeitsrecht auf „Linkedin“.

Weiter gelte die Zeiterfassung nach Aussage des Gerichts ab sofort. Das heißt, es gebe keine Übergangsfrist. „Arbeitgeber, die die Arbeitszeit bisher nicht erfassen, sollten ihre Mitarbeiter jetzt zur Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit verpflichten“, rät Kronisch.

In diesem Sinne möchten wir auf die Möglichkeiten von AvERP im Bereich der Arbeitszeiterfassung hinweisen. Die Arbeitszeiten können direkt am Arbeitsplatz, über Terminals oder mobile auf dem Smartphone erfasst werden. Es gibt ein Schichtplanungsmodul, Urlaubs- und Abwesenheitstageverwaltung, unterschiedliche Lohnmodelle mit Zuschlägen, eine Übergabe an Datev und umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.

Ihr SYNERPY-Team