Bereits im September entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Angestellte ihre Arbeitszeiten erfassen müssen. Aber bislang bestand viel Unsicherheit, wie das Urteil umzusetzen ist – da die schriftliche Begründung der Richter noch ausstand. Am vergangenen Wochenende wurde diese veröffentlicht:
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter tatsächlich erfassen. Es reiche nicht aus, lediglich ein System zur Verfügung zu stellen, wie manche gemutmaßt haben, schreibt Gerhard Kronisch, Fachanwalt für Arbeitsrecht auf „Linkedin“.
Weiter gelte die Zeiterfassung nach Aussage des Gerichts ab sofort. Das heißt, es gebe keine Übergangsfrist. „Arbeitgeber, die die Arbeitszeit bisher nicht erfassen, sollten ihre Mitarbeiter jetzt zur Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit verpflichten“, rät Kronisch.
In diesem Sinne möchten wir auf die Möglichkeiten von AvERP im Bereich der Arbeitszeiterfassung hinweisen. Die Arbeitszeiten können direkt am Arbeitsplatz, über Terminals oder mobile auf dem Smartphone erfasst werden. Es gibt ein Schichtplanungsmodul, Urlaubs- und Abwesenheitstageverwaltung, unterschiedliche Lohnmodelle mit Zuschlägen, eine Übergabe an Datev und umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.
Ihr SYNERPY-Team
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen